PRÄAMBEL
Die Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Black Ice Events“, ist eine Eventagentur, die Veranstaltungen im eigenen Namen organisiert und durchführt sowie für Dritte Leistungen im Bereich Eventkonzeption, Eventorganisation, Eventdurchführung und Eventmarketing erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln umfassend die Rechte und Pflichten zwischen Black Ice Events und ihren Kunden, Geschäftspartnern, Auftraggebern, Dienstleistern sowie Ticketkäufern.
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Black Ice Events und
a) Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, insbesondere beim Ticketkauf und der Teilnahme an Veranstaltungen
b) Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere im Rahmen von Agenturleistungen, Partnerkooperationen und Kundenprojekten
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, Black Ice Events stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
1. Verträge kommen zustande
a) im B2C Bereich durch den Kauf eines Tickets über ein Ticketsystem oder eine autorisierte Verkaufsstelle
b) im B2B Bereich durch schriftliche Vereinbarung, elektronische Kommunikation oder konkludentes Handeln
2. Mit Vertragsschluss erkennt der Vertragspartner diese AGB verbindlich an.
§ 3 Leistungsgegenstand
1. Black Ice Events erbringt Leistungen im Bereich Eventmanagement, einschließlich Beratung, Konzeption, Organisation, Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen.
2. Bei eigenen Veranstaltungen vertreibt Black Ice Events Eintrittskarten, die zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung berechtigen, vorbehaltlich der Regelungen dieser AGB.
3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Veranstaltungsankündigung.
§ 4 Pflichten der Kunden und Partner
1. Kunden und Partner verpflichten sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
2. Gesetzliche Vorgaben, insbesondere Jugendschutz, Datenschutz, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Sicherheitsvorschriften, sind strikt einzuhalten.
3. Kunden und Partner stellen sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungen vorliegen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Angebot.
2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
4. Aufrechnungs oder Zurückbehaltungsrechte bestehen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen.
§ 6 Leistungsänderungen
1. Black Ice Events behält sich vor, Leistungen anzupassen, sofern dies den Gesamtcharakter der Veranstaltung oder des Projekts nicht wesentlich beeinträchtigt.
2. Änderungen von Künstlern, Programmpunkten, Zeitabläufen oder Veranstaltungsorten stellen keinen Mangel dar, soweit sie sachlich gerechtfertigt sind.
§ 7 Höhere Gewalt
Black Ice Events ist von der Leistungspflicht befreit, soweit die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist. Schadensersatzansprüche bestehen in diesen Fällen nicht.
§ 8 Zutritt zu Veranstaltungen und Hausrecht
1. Der Kauf eines Tickets begründet keinen Anspruch auf Zutritt.
2. Das Hausrecht liegt bei Black Ice Events oder dem jeweiligen Veranstaltungsort.
3. Der Zutritt kann insbesondere aus Sicherheitsgründen, bei Verstoß gegen Hausregeln, bei erkennbarer Intoxikation, bei aggressivem Verhalten oder aufgrund behördlicher Vorgaben verweigert werden.
4. Zutrittsentscheidungen werden vor Ort getroffen und sind endgültig.
§ 9 Keine Rückerstattung bei Zutrittsverweigerung
1. Wird der Zutritt aus den in § 8 genannten Gründen verweigert, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
2. Dies gilt auch bei subjektiv abweichender Wahrnehmung des Gastes.
3. Eine nachträgliche Überprüfung oder Neubewertung der Zutrittsentscheidung ist ausgeschlossen.
§ 10 Mehrort Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen mit mehreren teilnehmenden Veranstaltungsorten stellt die Verweigerung des Zutritts zu einzelnen Locations keinen Mangel dar, sofern alternative Veranstaltungsorte zur Verfügung standen.
§ 11 Rücktritt und Absage
1. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur bei vollständiger Absage der Veranstaltung durch Black Ice Events.
2. Bei Abbruch, Teilabsage oder Programmänderungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§ 12 Haftung
1. Black Ice Events haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Black Ice Events nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
3. Eine Haftung für Entscheidungen Dritter, insbesondere Veranstaltungsorte, Dienstleister oder Sicherheitsdienste, ist ausgeschlossen.
§ 13 Versicherung und Freistellung im B2B Bereich
1. Geschäftliche Kunden sind verpflichtet, eine angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
2. Kunden und Partner stellen Black Ice Events von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit diese aus ihrem Verantwortungsbereich resultieren.
§ 14 Urheberrecht und Mediennutzung
1. Alle von Black Ice Events erstellten Inhalte unterliegen dem Urheberrecht.
2. Während Veranstaltungen können Foto und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken erfolgen. Mit Teilnahme erklärt sich der Besucher hiermit einverstanden.
3. Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 16 Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen sind geheim zu halten.
§ 17 Wettbewerbsverbot
Partner und Kunden dürfen ohne Zustimmung keine unmittelbar konkurrierenden Veranstaltungen durchführen oder bewerben.
§ 18 Schlussbestimmungen
1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
3. Gerichtsstand ist Bochum.
4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand 1.12.2025