AGB

PRÄAMBEL
Die Black Ice Events UG (nachfolgend "Black Ice Events" genannt) ist eine Eventagentur, die Veranstaltungen organisiert und durchführt. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von Black Ice Events, Kunden und Partnern im Rahmen der Zusammenarbeit.
§ 1 GEGENSTAND DER AGB
Die AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Black Ice Events und ihren Kunden und Partnern, insbesondere für den Verkauf von Tickets für Veranstaltungen sowie die Zusammenarbeit im Rahmen des Agenturbusiness.
§ 2 STATUS PARTNER UND EINHALTUNG GESETZLICHER VORGABEN
Die Partner und Kunden von Black Ice Events verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht, einzuhalten. Sie stellen sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen vorliegen und die Zusammenarbeit mit Black Ice Events rechtmäßig erfolgt.
§ 3 QUALITÄT, GENERALIEN, KOMMUNIKATIONS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN, MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
(1) Black Ice Events stellt sicher, dass alle angebotenen Leistungen von hoher Qualität sind und den Anforderungen der Kunden und Partner entsprechen.
(2) Die Partner und Kunden sind verpflichtet, Black Ice Events rechtzeitig über alle relevanten Informationen und Änderungen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit zu informieren.
(3) Bei Mängeln an den Leistungen von Black Ice Events sind die Partner und Kunden verpflichtet, diese unverzüglich zu melden. Black Ice Events wird daraufhin die Mängel beheben oder eine angemessene Lösung anbieten.
§ 4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Die Zahlungsbedingungen für die Leistungen von Black Ice Events werden im jeweiligen Vertrag zwischen Black Ice Events und dem Kunden oder Partner festgelegt.
§ 5 HAFTUNG DER PARTEIEN / VERTRAGSVERSTÖßE / FREIHALTEVEREINBARUNG
(1) Black Ice Events haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, die nicht Vertragspartner sind, es sei denn, Black Ice Events hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
(2) Die Partner und Kunden stellen Black Ice Events von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit entstehen, es sei denn, Black Ice Events hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
(3 )Kunden im B2B-Bereich sind verpflichtet, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die der Größe der Veranstaltung entspricht, und auf Anfrage der Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt) nachzuweisen. Dies gilt auch, wenn der Kunde nicht der Veranstalter ist. In diesem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass der tatsächliche Veranstalter eine entsprechende Versicherung besitzt.
(4) Alle Partner und Dienstleister, die im Auftrag der Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt) tätig werden, müssen ebenfalls angemessen versichert sein, um jegliche Haftungsansprüche, die aus ihrem Handeln resultieren könnten, abzudecken.
(5) Die Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt) haftet ausschließlich für Schäden, die direkt durch ihr eigenes Handeln oder das ihrer direkten Mitarbeiter entstehen.
§ 6 HÖHERE GEWALT
Black Ice Events ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie oder behördliche Anordnungen.
§ 7 RÜCKTRITT/KÜNDIGUNG DURCH BLACK ICE EVENTS
Black Ice Events hat das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Partner oder Kunde gegen wesentliche Vertragsbestandteile verstößt oder wenn die Fortsetzung der Zusammenarbeit für Black Ice Events unzumutbar ist.
§ 8 COPYRIGHT/URHEBERRECHT/DATENNUTZUNG
(1) Die Partner und Kunden verpflichten sich, das Urheberrecht und andere Schutzrechte von Black Ice Events und Dritten zu respektieren.
(2) Bei Veranstaltungen, die von der Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt), deren Kunden oder deren Kundenkunden ausgerichtet werden, erfolgt die Aufnahme von Medienmaterial zu Zwecken des Marketings, der Analyse und anderweitiger Verwertung, wobei auch einzelne Besucher identifizierbar sein können. Mit dem Kauf eines Tickets oder dem Zutritt des Veranstaltungsgeländes erklären sich die Besucher und Kunden damit einverstanden, dass sie während der Veranstaltung fotografiert, gefilmt oder anderweitig aufgenommen werden dürfen und erkennen an, dass solche Aufnahmen gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werbezwecke von Black Ice Events und allen zugehörigen Entitäten verwendet werden dürfen. Geschäftliche Kunden haben dabei die Verantwortung, sicherzustellen, dass ihre Besucher über diese Regelung informiert werden. Besucher haben jedoch das Recht, jederzeit gegen die Verwendung ihrer Daten Einspruch zu erheben, wobei ein solcher Widerspruch der Black Ice Events UG (haftungsbeschränkt) schriftlich zu übermitteln ist.
§ 9 BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Partner und Kunden sind verpflichtet, eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um eventuelle Schadensersatzansprüche im Rahmen der Zusammenarbeit mit Black Ice Events abzudecken.
§ 10 GEHEIMHALTUNG
Black Ice Events, seine Partner und Kunden verpflichten sich zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
§ 11 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Die Partner und Kunden sind verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und -maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen einzuhalten.
§ 12 WETTBEWERBS-, KOMMUNIKATIONS- UND WERBEVERBOTE
Die Partner und Kunden dürfen ohne Zustimmung von Black Ice Events keine Veranstaltungen bewerben oder durchführen, die in direktem Wettbewerb zu Veranstaltungen von Black Ice Events stehen.
§ 13 GENERALIEN
(1) Der Kauf eines Tickets gewährleistet keine Zutrittsgarantie zur Veranstaltung. Black Ice Events behält sich das Recht vor, den Eintritt trotz Ticket zu verwehren, wenn dies aufgrund von Sicherheitsbestimmungen, gesetzlichen Vorgaben oder anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformerfordernis.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt.
(4) Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten ist Bochum.

Stand 1.1.2024